AGB
Hochzeitsfotograf,Fürth, Nürnberg, Bamberg, Forchheim, Herzogenaurach, Ansbach, Deutschland, Österreich, Schweiz, Boho Wedding, elopement wedding, Fotograf aus Erlangen,
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Lemberger Fotografie
§ 1 Geltung
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle vom Fotografen und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen (Assistenten / Mitarbeiter) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen nebst Erweiterungen dieses Vertrages als ausdrücklich mit einbezogen.
2. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge der Auftraggeber.
3. Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Fotografen (Hannes Lemberger), in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote vom Fotografen sind freibleibend und unverbindlich.
4. Wenn der Auftraggeber den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären.
5. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Fotografen gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen der Auftraggeber
finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.
6. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (hierunter fallen insbesondere Papierbilder, Bilder auf Lein- wand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sons- tigen Speichermedien, Dia-Positive, Negative und jedwedes Bildmaterial, welches mit der jeweils verwendeten Kamera produziert worden ist usw.).
§ 2 Auftrag
1. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von dem Fotografen gelieferten Fotos um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 Ziff . 5 Urheberrechts- gesetz handelt.
2. Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG. Die Abgabe von
unbearbeiteten digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrages. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr. Die Mindestanzahl wird durch die Bestätigung des Angebots bestimmt.
3. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotograf alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen.
4. Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sons-
die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechteinha- ber einzuholen.
5. Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z.B. bei Hochzeiten auch tatsächlich fotografiert werden.
6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.
§ 3 Nutzungs- und Urheberrecht
1. Dem Fotografen steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu. Urheberrechte sind laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar.
2. Der Auftragnehmer überträgt auf erstes Anfordern jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung(z. B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektroni- sche Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrecht- lich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Fotografen. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist.
3. Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Lichtbildwer- ke im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Fotografen erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig ver- ändert bzw. verfremdet wurden.
4. Erteilt der Fotograf die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos, so kann er verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung den Fotografen zum Schadensersatz.
5. Bei jeglicher unberechtigten (insbesondere bei ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten und über die den Auf- traggebern eingeräumten Rechte hinausgehenden) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmateri- als zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars
zu zahlen. Die Geltendmachung weitergehender Schaden- ersatzansprüche durch den Fotografen bleibt ausdrücklich vorbehalten.
6. Durch die bei Übertragung von Nutzungsrechten vorge- sehenen Strafzahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
7. Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheber- rechte und Sonderkonditionen bei Personen der Zeitge- schichte müssen schriftlich vereinbart werden.
8. Wurde die Veröffentlichungsoption gewählt behält sich der Fotograf als Bildautor das Recht vor, Nutzungsrechte am Urheberrecht der Fotos und bildlichen Darstellungen Dritten gegenüber im In- und Ausland einzuräumen sowie Neben- und Folgerechte wahrzunehmen.
§ 4 Zahlungsbedingungen & Preisangaben
1. Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
2. Preisänderungen bei Nachbestellungen und zukünftigen Aufträgen vorbehalten, ausgenommen davon sind verbindli- che Bestellungen, die Bestandteil des Vertrages sind.
3. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos, einschließlich gelieferter CDs/DVDs oder anderer Datenträger, Eigentum des Fotografen. Ebenso verbleiben alle Rechte an den Fotos beim Fotografen.
4. Zahlungen sind in per Überweisung oder bar zu leisten. Gegen Ansprüche des Fotografen kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Auftragge- bers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.
5. Mit der Unterzeichnung des Vertrages ist eine Termin- reservierungsgebühr in Höhe von 50% fällig. Erst mit Eingang der Gebühr beim Fotografen gelten die im Vertrag genannten Termine als gebucht. Trifft die Vorauszahlung nicht fristgemäß ein, so ist der Fotograf nicht zur Durchfüh-
§ 5 Einräumung Veröffentlichungsrechte
1. Durch die Inanspruchnahme der Veröffentlichungsoption willigen die Auftraggeber ein, dass der Fotograf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung nutzen und insbesondere Veröffentlichungen der Fotos (z.B. für Ausstellungen, Messen,- etc.) vornehmen darf. Der Fotograf darf die Fotos auch dritten zur Verfügung stellen, sofern dies der Eigenwerbung des Fotografen dient.
2. Die Auftraggeber sind insoweit mit der Veröffentlichung einverstanden und werden auch die Gäste der Hochzeit darauf hinweisen und deren Einverständnis einholen, dass eine Veröffentlichung der Bilder erfolgen kann. Die Auftrag- geber versichern, dass in diesem Fall die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder besitzen und erklären sich selbst damit auch einverstanden. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem nicht vorliegen dieser Einwilligung beruhen, werden die Auftraggeber den Fotografen von der Haftung vollumfäng- lich freigestellt.
3. Der Fotograf wird im Rahmen der üblichen Sorgfalt darauf achten, dass weder dem Brautpaar noch den Gästen ein Schaden durch die Veröffentlichung der Fotos zugefügt wird. Für Erfüllungs- und oder Verrichtungsgehilfen sowie andere Dritte, derer sich der Fotograf in diesem Zusammenhang bedient, wird nicht gehaftet.
4. Bei allen Veröffentlichungen werden ausschließlich die Vornamen / Fantasienamen des Brautpaares publiziert.
5. Der Fotograf verzichtet in seinem Nutzungsrecht im Rah- men der Veröffentlichungsrechte auf Weiterverkauf der Fotos zur Zweitnutzung.
§ 6 Vergütung & Rechnungsstellung
(1) Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als Stun- densatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie zuzüglich eventueller Reisekosten berechnet.
(2) Über den jeweilige Auftrag hinausgehende Arbeiten oder Erweiterungen (sofern nicht Teil einer Zusatzoption) werden nach geleisteten Stunden abgerechnet. Der Fotograf wird auf Anforderung eine Stundenabrechnung erstellen.
(3) Eventuell anfallende Reisekosten (Kilometerpauschale, Hotelkosten etc.) des Fotografen werden pro Person geson- dert berechnet und sind in den Preisen der Hochzeitspakete und Zusatzoptionen nicht enthalten.
(4) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf oder dessen Erfüllungs- gehilfe nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich
das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nach- weist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist.
§ 7 Haftung, Haftungsausschluss und Gefahrübergang
1. Für Schäden gleich welcher Art haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der
Erfüllungsgehilfen schuldhaft herbeigeführt haben.
2. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte.
3. Für Schäden oder Verlust an/von Negativen oder digita- len Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit maximal mit dem Wert des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes.
4. Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche ihre Leistungen auf eigene Rech- nung erstellen, ist eine Haftung des Fotografen ausgeschlos- sen.
5. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
6. Die Organisation und Vergabe von Buchungen sowie die Ausführung der beauftragten Arbeiten erfolgen mit größt- möglicher Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umstän- den, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z.B. Umstände höherer Gewalt, plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall,
zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen oder vereinbarte Liefertermine nicht einhalten, können die Auftraggeber keine Schadenersatzansprüche für jegliche daraus resultieren-
den Schäden, Folgen oder Mehrkosten geltend machen. Der
geleistete Anzahlung den Auftraggebern zurückzuerstatten. 7. Sollte es kurzfristig aufgrund der oben genannten Um- stände höherer Gewalt zum Ausfall des Fotografen kommen, und sollte der Fotograf aufgrund dieser Umstände hierzu in der Lage sein, wird er sich bemühen, soweit von den Auf- traggebern gewünscht, einen Ersatzfotografen zu empfehlen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch auf einen Ersatzfotografen wird hierdurch nicht begründet.
8. Für eventuelle Mehrkosten, die durch die Buchung eines Ersatzfotografen oder anderer Dritter entstehen, wird aus- drücklich nicht gehaftet.
9. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwen- dung verantwortlich.
10. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaf- tigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbe- reich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben
übernimmt der Fotograf keine Haftung.
§ 8 Rücktritt
1. Der Auftraggeber hat das Recht, bis zu einem Monat vor dem im Vertrag angegebenen Hochzeitstermin nach Maßga- be der folgenden Bestimmung von diesem Vertrag zurückzu- treten. Maßgeblicher Zeitpunkt für die wirksame Erklärung des Rücktritts ist der Eingang einer schriftlichen Erklärung per Post an den Fotografen unter der o.a. Anschrift.
Der guten Ordnung halber wird darauf hingewiesen, dass eine Rücktrittserklärung per E-Mail nicht der Schriftform genügt.
Eingang der Rücktrittserklärung
2. - innerhalb von 3 Tagen nach Unterzeichnung: generell eine Aufwandsentschädigung von 30,00 Euro zzgl. Fahrtkos- ten
- bis zu 12 Monate vor Buchungstermin: 10% des Preises des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes
- bis zu 9 Monate vor Buchungstermin: 25% des Preises des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes
- bis zu 6 Monate vor Buchungstermin: 50% des Preises des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes
- bis zu 3 Monate vor Buchungstermin: 75% des Preises des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes
- bis zu 1 Monate oder kürzer vor Buchungstermin: 100% des Preises des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes.
3. Wenn die im Angebot vereinbarte Leistung vom Kunden storniert wird und der Fotograf für die stornierte Hoch-
zeit mindestens eine gleichwertige Hochzeit vereinbaren kann, wird die volle Summe der Anzahlung zurückerstattet. Sollte jedoch eine Differenz hinsichtlich des Wertes der
neu gebuchten Hochzeit zu dieser Vereinbarung bestehen, wird der Fotograf die Summe der Differenz einbehalten und die restliche Summe der Anzahlung zurückerstatten. Kann nachweislich keine anderweitige Buchung vonseiten des Fotografen wahrgenommen werden bzw. wurden weitere Anfragen aufgrund des bestehenden Vertrages nachweislich nicht mehr angenommen, entsteht dem Fotografen demnach ein Vermögensschaden, der mit 75 % des vereinbarten Basis- honorars (Honorar ohne Nebenkosten wie Buchkosten, Reise- und Fahrtkostenpauschalen) in Rechnung gestellt wird.
1. Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall (Brautpaar) oder Todesfall (Familie), der zu einer Absage der Trauung/ Feierlichkeiten führt. Eine Überprüfung / Ein Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Fotografen.
§ 9 Exklusivität und Befugnisse
1. Der Fotograf ist bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
2. Der Fotograf ist der einzige professionelle Fotograf, der am
3. Die Auftraggeber haben sicherzustellen, dass auch keine der Hochzeit beteiligten Dienstleistern beauftragt werden. als kostenlose Zusatzleistung (DJ, Videografen etc.), oder
Gäste sind herzlich eingeladen, auf der Hochzeit Schnapp- schüsse als persönliche Erinnerung aufzunehmen. Die Reportage des Tages sowie die Portraitfotos bleiben aber dem Fotografen vorbehalten.
4. Der Fotograf hat Priorität bezüglich Positionierung von Per- sonen, Kamera und Ausrüstung vor allen anderen Personen, die Foto- oder Videoaufnahmen erstellen. Sollte ein Video- graf oder Videoteam engagiert werden, so muss dies vorher ausdrücklich mit dem Fotografen abgestimmt werden. Sollte ein weiterer professioneller Fotograf Aufnahmen des Braut- paares und der Gesellschaft anfertigen und diese Arbeiten auf Aufforderung des Fotografen und/oder der Auftraggeber
Begleitung abzubrechen. Die Auftraggeber werden in diesem Fall das jeweils gemäß diesem Vertrag gebuchte Leistungen trotzdem vollumfänglich bezahlen.
§ 10 Datenschutz & Datenerhebung
1. Die Datenerhebung, Datenspeicherung und Datenverarbei- tung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich.
2. Die Auftraggeber erklären sich einverstanden, dass die zum Geschäftsverkehr und dem Auftrag betreffend erforderlichen personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet und gespei- chert werden.
3. Der Fotograf trägt Sorge dafür, dass personenbezogene Da- ten nur erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies
- zur vertragsgemäßen Leistungserbringung und
- zum Zweck der Vertragsdurchführung,
- zur Wahrung eigener berechtigter Geschäftsinteressen erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt oder
vom Gesetzgeber angeordnet ist.
4. Der Fotograf wird personenbezogene Daten vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Da- tenschutzrechts behandeln und nicht an Dritte weitergeben, (z.b. Online-Galerien, Fotobücher, Abzüge ...) erforderlich ist Dritte besteht.
5. Die personenbezognen Daten werden nach 25 Jahren gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung, Nach- bestellungen und Vermarktung nicht mehr erforderlich sind entgegensteht.
6. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers ist möglich. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Auftraggeber an folgende Adresse wenden:
§ 11 Schlussbestimmungen
1. Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Fotografen, sofern nicht ein anderer Gerichtsstand gesetzlich vorgeschrieben ist.
4. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder ge- wöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichts- stand vereinbart.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Ge- schäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrages. Sie sind dann nach Treu und Glauben auszulegen oder durch etwa neue gesetzliche Bestimmungen zu ergänzen oder zu ersetzen.
Stand: September 2022